Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1. Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle durch Alexander Hartung durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im unternehmerischen Verkehr (B2B).
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. der Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme der entstandenen Werke zur Veröffentlichung.
3. Der Kunde kann den Vertrag gemäß § 649 BGB jederzeit schriftlich kündigen. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten.
4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich gemäß § 126 BGB vor Angebotsunterzeichnung zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Alexander Hartung erkennt diese schriftlich an.
5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen durch Alexander Hartung, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
6. Ausgenommen gemeinsamer Produktionstage beschränkt sich die Erreichbarkeit auf 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr deutscher Zeit.
II. Auftragsproduktionen
1. Änderungen seitens des Kunden können vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung berücksichtigt werden, sofern sie zumutbar sind und keine unzumutbaren Eingriffe darstellen.
2. Die erstellten Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Fallen während der Produktion zusätzliche Kosten an, sind diese durch Alexander Hartung anzuzeigen, sobald erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die nicht durch Alexander Hartung verursacht wurden, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Alexander Hartung und können zu Verschiebungen vereinbarter Termine sowie zusätzlichen Kosten führen.
4. Nachträgliche Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind als neue Aufträge zu behandeln und werden zusätzlich berechnet. Dies gilt insbesondere für nicht im ursprünglichen Auftrag enthaltene kreative oder technische Leistungen. Alexander Hartung behält sich vor, solche Zusatzaufträge abzulehnen.
5. Alexander Hartung ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
6. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch Alexander Hartung ausgewählt.
7. Alexander Hartung übermittelt die Daten an den Kunden digital durch einen von Alexander Hartung ausgewählten Onlinedienstleister.
8. Ist Alexander Hartung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftliche Mängelrüge zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9. Möchte der Kunde Mängel anzeigen, so sind diese Alexander Hartung schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der entstandenen Werke mitzuteilen. Subjektive Bedenken, welche vom künstlerischen Stil von Alexander Hartung abweichen, gelten nicht als Leistungsmängel.
10. Im Falle eines Pauschalvertrags beinhaltet der Auftrag (sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart) eine für den Kunden kostenlose Korrekturschleife. Jede weitere anfallende Korrekturschleife verursacht eine angemessene Erhöhung des Pauschalhonorars.
11. Alexander Hartung bewahrt die Projektdateien bis zur vollständigen Bezahlung der Abschlussrechnung und Übermittlung der finalen Dateien auf. Nach Projektabschluss erfolgt keine weitere Aufbewahrung, es sei denn, dies wurde gesondert schriftlich vereinbart und vergütet.
III. Urheber- und Nutzungsrechte
1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den durch Alexander Hartung erstellten Werken um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, welche zu jeder Zeit Eigentum von Alexander Hartung bleiben.
2. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung der Abschlussrechnung ein einfaches Nutzungsrecht, zeitlich begrenzt auf ein Jahr ab Übergabe der finalen Werke, um die vereinbarten und durch Alexander Hartung erstellten Foto- und Videoinhalte für eigene Zwecke kommerziell nutzen, also digital verbreiten und öffentlich zugänglich machen zu dürfen.
3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
4. Der Kunde hat das Material sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
5. Veränderungen der Werke jeglicher Art gemäß § 39 UrhG sowie das Nachstellen und Anfertigen von neu entstehenden urheberrechtlich geschützten Werken auf Grundlage des durch Alexander Hartung erstellten Werks erfordern die schriftliche Zustimmung durch Alexander Hartung.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine erworbenen Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Alexander Hartung behält sich das Recht vor, die erstellten Werke für die Eigenwerbung zu nutzen. Dies umfasst die Verwendung auf der eigenen Website, in den eigenen Social-Media-Profilen sowie für Print- und Digitalmedien im Rahmen der Unternehmenskommunikation (z.B. Messestände, Präsentationen, Broschüren).
IV. Rechtliche Verantwortung und Haftung
1. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte selbst verantwortlich und stellt Alexander Hartung von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
2. Alexander Hartung haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Pflichten, wenn diese durch Umstände verursacht werden, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Dienstleisters liegen (höhere Gewalt), wie Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien oder behördliche Anordnungen.
3. Die Haftung von Alexander Hartung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Alexander Hartung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, fristgerecht alle notwendigen Rechte zum Filmen, Fotografieren und Fliegen von Drohnen (falls vorgesehen) an allen Produktionsorten einzuholen.
5. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Materials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
6. Der durch Alexander Hartung erstellte Social-Media-Content wurde nach bestem Wissen und auf Basis aktueller Marktentwicklungen erstellt. Eine Garantie für den Erfolg oder das Erreichen bestimmter KPIs kann nicht übernommen werden, da der Erfolg von verschiedenen, auch externen Faktoren abhängt (z.B. Algorithmus-Änderungen der Plattformen, Marktveränderungen, Umsetzung durch den Kunden).
7. Bei Verstößen gegen die Nutzungsvereinbarung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR pro Werk und Verstoßfall fällig.
V. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde zahlt das Honorar, wenn nicht anders festgelegt, in zwei Schritten: Beginnend mit einer Abschlagsrechnung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars nach Angebotsannahme und abschließend (inkl. aller im Kooperationszeitraum zusätzlich angefallenen Projektkosten) mit der Zahlung der Schlussrechnung nach dem Erhalt der finalen Daten.
2. Für jede gestellte Rechnung gilt, wenn nicht anders ausgewiesen, ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen.
3. Folgende Kosten sind, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nicht im vereinbarten Honorar enthalten und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt:
a) Produktionskosten wie die Anmietung von Drehorten, Requisiten und technischer Ausstattung,
b) Reise- und Übernachtungskosten nach tatsächlichem Aufwand zzgl. einem zu vereinbarendem Aufwandsersatz für die Reisezeit,
c) Honorare und Gebühren für externe Dienstleister (insbesondere Models, Fotografen, Videografen),
d) Lizenzgebühren für die Nutzung von Musik, Bildern, Videos und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken,
e) Sonstige durch die Leistungserbringung erforderliche Fremdleistungen.
4. Besonders dringliche Anfragen mit Lieferzeiten weniger als 24 Stunden sind grundsätzlich mit einem Honoraraufschlag von 50 % zu vergüten. Alexander Hartung informiert den Auftraggeber vorab über die Notwendigkeit dieses Aufschlags.
5. Die Beauftragung von kostenpflichtigen Fremdleistungen erfolgt erst nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Kunden. Alexander Hartung wird dem Kunden hierzu jeweils vorab einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen.
6. Rechnungen sind ausschließlich digital, ohne Abzüge und über eine durch Alexander Hartung bereitgestellte Zahlungsart beziehungsweise standardmäßig per SEPA Überweisung zu tätigen.
7. Der Kunde muss auch dann den vollen Preis bezahlen, wenn er sich dazu entscheidet, Aufnahmen nachträglich doch nicht nutzen zu wollen.
8. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
9. Bei Zahlungsverzug behält sich Alexander Hartung vor, gemäß §288 BGB Abs. 2 Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
10. Bei Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Produktionsbeginn werden folgende Stornogebühren fällig:
a) bis 14 Kalendertage vor Produktionsbeginn: 25 % des Gesamthonorars,
b) bis 7 Kalendertage vor Produktionsbeginn: 50 % des Gesamthonorars,
c) bis 48 Stunden vor Produktionsbeginn: 100 % des Gesamthonorars.
Zusätzlich werden bereits entstandene Fremdkosten sowie alle vorab entstandenen Kosten und geleisteten Leistungen (wie z.B. Reisekosten oder Projektplanungskosten) in voller Höhe (100 %) berechnet.
11. Eine Produktionsverschiebung innerhalb von 14 Kalendertagen vor einem Produktionstag wird wie eine Stornierung behandelt und erfordert eine erneute Buchung durch den Kunden.
12. Ein Vertrag gilt als beendet, sobald alle finalen Dateien an den Kunden übermittelt wurden und dieser die Schlussrechnung beglichen hat.
VI. Datenschutz
1. Die Nutzung des Kontaktformulars und des Meetingkalenders auf unserer Website dient zur unverbindlichen Anfrage und Vereinbarung eines unverbindlichen Erstgesprächs.
2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Geschäftsabwicklung und unter Einhaltung der DSGVO. Der Kunde erklärt
sich damit einverstanden, dass seine Geschäftsdaten für Auftrags- und Buchhaltungszwecke gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertrags genutzt und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter https://alexanderhartung.com/privacy-policy/ einsehbar.
VII. Sonstige Bestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, selbst bei Produktionen im Ausland oder mit Kunden aus dem Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Textform zu ihrer Wirksamkeit.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine dem Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind München.
